Gestern wurde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein dienstuntauglicher Schweizer von seinen Militärpflichtersatz befreit. Der Grund ist, er hat Diabetes und wurde daher vor Jahren als Dienstuntauglich eingestuft und musste jährlich seine Militärpflichtersatzabgaben zahlen.
Da er aber nichts für sein Diabetes kann und die Militärpflichtersatz erst ab 40% Invalidität erlassen wird hat er geklagt und vor dem schweizerischen Bundesgericht verloren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihm nun Recht gesprochen.
Jetzt kann ich mir auch wieder Hoffnung machen, dass ich diesen Militärpflichersatz nicht bezahlen muss. Ich warte noch ein paar Wochen ab, wie sich das ganze entwicklet und werde, wenn die nächste Rechnung eintrudelt etwas unternehmen.
Wer den Gerichtsbeschluss noch lesen will kann dies direkt beim ECHR.
Danke für diese für mich wichtige Info. Ich bin ebenfalls Diabetiker und die Rechnung für die Wehrpflichtersatzabgabe ist heute wieder mal eingetrudelt. Ich werde dem Amt diese neuen Unterlagen zustellen.
@tom: freut mich das dieser artikel dir helfen konnte. würde mich auch wundernehmen was bei dir herauskommt
Hallo zusammen
Ich wurde als Asthmatiker nicht eingezogen.
Begründung: Asthmatiker nehmen wir grundsätzlich nicht mehr!
Nun habe ich auch immer Militärpflichersatz bezahlt und habe mich schon ewigs darüber aufgeregt, dass ich nichts für mein Asthma kann und somit doch nicht bestraft werden kann. Die Rechnung liegt nun auch in meinem Briefkasten.
Werde die Rechnung ebenfalls eingeschrieben mit dem Beschluss zurückschicken, mit der Anmerkung, dass wohl auch Asthmatiker nicht bestraft werden dürfen. Bin auch dir Reaktion gespannt! Grüsse
@daniel: ja, würde mich freuen wenn du deine reaktion in einem späteren kommentar abgegeben könntest
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